DGUV Elektroprüfung
Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen halbjährlich, bzw. bei Vorliegen einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung jährlich, einer Elektroprüfung laut DGUV unterzogen werden. Es darf keinerlei Gefährdung für Personen von elektrischen Werkzeugen ausgehen. Das Prüfverfahren dient somit dem Nachweis der elektrischen Sicherheit. Die Werkzeuge gelten dann als sicher, wenn keine Gefährdung für Personal, Material und Einrichtungen vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende Schutzmaßnahmen vorschriftsgemäß umgesetzt werden, sowohl bei akku- wie netzbetriebenen Aggregaten und Sicherheitsschneidanlagen.
Wir unterziehen ihr elektronisches Werkzeug, extern und unabhängig, einer Funktions- und Messprüfung. Damit garantieren wir Qualität und Sicherheit auf höchstem Standard.