DGUV BGR 237 Hydraulik-Schlauchleitungen
Prüfungsvorschrift
Obwohl wir seit Jahren wiederholt auf die BG-Vorschrift für Schlauchprüfungen hinweisen, ist diese dem Arbeitsschutz Dienende noch nicht allen bekannt.
Vorbehaltlich der betriebsspezifischen und maschinenbezogenen Festlegungen von Prüffristen durch den Betreiber der Arbeitsmittel und vorbehaltlich konkreter Vorgaben durch den Maschinenhersteller oder den Hersteller der Schläuche
bzw. der Schlauchleitungen werden die auf Seite 45 der BGR in Tabelle 1 aufgeführten Prüffristen für Hydraulik-Schlauchleitungen empfohlen, auf Seite 47 Tabelle 2 die Auswechsel-Intervalle. Demnach sind Schlauchleitungen an hydraulisch
handgeführten Werkzeugen alle 6 Monate zu prüfen und nach 2 Jahren aus zu wechseln. Wir lassen Ihren Schlauch extern und unabhängig durch einen TÜV-zertifizierten Unternehmen prüfen.
Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und besonderen betrieblichen Gegebenheiten sind gegebenenfalls kürzere Prüffristen festzulegen. Es können auch längere Prüffristen festgelegt werden, sofern dies sicherheitstechnisch vertretbar und begründet ist.
Bei Vorhandensein einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung, kann der Zeitraum auf bis zu 24 Monate (Prüfung) / 6 Jahre (Austausch) verlängert werden.